Bei schönem Wetter drängt es uns nach draußen in die Natur. Natürlich auch in die zahlreichen Naturschutzgebiete hier in unserer Heimat. Für den Natur- und Artenschutz können Besuchermassen jedoch problematisch sein. Deshalb ist es wichtig, sich an bestimmte Regeln zu halten. Aber wie verhalte ich mich in einem Schutzgebiet richtig? Was ist hier erlaubt und was verboten?
Was bedeutet eigentlich Naturschutzgebiet?
Natürlich weiß jeder, dass ein Areal oder eine Landschaft, die als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist, unter besonderem Schutz steht. Dabei können entweder einzelne Teile oder auch die komplette Natur in ihrer Gesamtheit unter Schutz gestellt werden. Mit diesem Schutzstatus sollen Lebensräume bestimmter Tiere und Pflanzen erhalten werden.
Oft sind die örtlichen Gegebenheiten speziell und selten, manchmal auch besonders schön, deshalb ist es wichtig, dass die Bedingungen ideal sind, damit sie nicht als Lebensraum oder auch aus wissenschaftlichen oder landeskundlichen Gründen unwiderruflich verloren gehen.
Wenn ein Gebiet bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wird es per Erlass von der Höheren Naturschutzbehörde zum Naturschutzgebiet erklärt. In der Verordnung muss insbesondere explizit erläutert werden, welchen konkreten Schutzzweck es erfüllen soll.
Wie erkenne ich ein Naturschutzgebiet?
Jedes Naturschutzgebiet ist durch ein entsprechendes Hinweisschild gekennzeichnet. Leider gibt es in Deutschland keine einheitliche Gestaltung dieser Beschilderung. Das liegt daran, dass Naturschutz Ländersache ist. Je nachdem, in welchem Bundesland ihr unterwegs seid, können euch eine Reihe von Schildern begegnen, die auf ein Naturschutzgebiet hinweisen:
- Seeadler in grünem Dreieck: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
- Kretschmann-Eule im gelben Fünfeck: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
- Kretschmann-Eule auf weißem Grund: Sachsen-Anhalt
- Eulenlogo in grünem Dreieck: Bremen, Niedersachsen
- Kretschmann-Eule in grünem Dreieck: Berlin
Wenn ihr euch fragen solltet, was eine Kretschmann-Eule ist: Sie hat ihren Namen von ihrem Gestalter erhalten, dem Naturschützer Kurt Kretschmann, der als Kapazität und Initiator des Naturschutzgedankens in der DDR gilt. Bei der Eule handelt es sich um eine schwarze Waldohreule, die bereits im Jahr 1954 zum rechtsgültigen Logo für Natur- und Landschaftsschutzgebiete der Deutschen Demokratischen Republik erklärt wurde.
Raus in die Natur – aber mit Umsicht
In manchen Gebieten sind Besucher zwar gern gesehen, allerdings nur dann, wenn sie sich an bestimmte Verhaltensregeln halten. Das gilt vor allem für die Nationalparks in Deutschland. Hier gelten die strengsten Bestimmungen. Gleich danach kommen die zahlreichen Naturschutzgebiete. Viele Besucher wissen einfach nicht, wie man sich in geschützten Gebieten verhalten soll. Man sieht sie auf gesperrten Flächen picknicken, hübsche Blumen pflücken oder sie lassen ihre Hunde frei im Wald herumstromern.
Vor allem in der Brutzeit von bodenbrütenden Vögeln ist besondere Umsicht nötig, denn Feldlerche, Kiebitz und Co. geben ihre Nester auf, wenn sie dauernd aufgescheucht werden. Zur gleichen Zeit im Frühjahr sprießen viele Pflanzen aus der Erde, darunter seltene Arten, die leicht zertreten werden.
Betreten erbeten oder untersagt?
Neben der Beschilderung, dass es sich um ein Schutzgebiet handelt, gibt es Informationen auf dem Schild oder einem separaten darüber, welche Nutzungsmöglichkeiten es gibt. Einer der wichtigsten Hinweise ist, ob ihr das Gebiet überhaupt als Spaziergänger oder Wanderer betreten dürft oder eben nicht. In manchen Fällen ist das Betreten nur zu bestimmten Zeiten erlaubt.
Fast überall gilt:
- Höhlen betreten verboten vom 01. Oktober bis 31. März
Oft fallen die Betretungsverbot-Zeiten mit der Brutzeit geschützter Vogelarten im Frühjahr bis in den Sommer zusammen. Bei Höhlen gilt in der Regel ein Betretungsverbot von Oktober bis Ende März, weil diese in den kalten Monaten von Fledermäusen als Winterquartier genutzt werden. Generell gilt in allen Naturschutzgebieten, dass ihr auf den gekennzeichneten Wegen bleiben müsst.
Wer sich nicht an die Bestimmungen hält und dabei erwischt wird, dem droht ein Bußgeld bis zu einigen tausend Euro.
So verhältst du dich richtig
Dass ein Biotop oder eine Landschaft unter Naturschutz steht, bedeutet nicht zwangsweise, dass es von Spaziergängern und Wanderern nicht betreten werden darf. Im Gegenteil. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, dass Naturschutzgebiete der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, insofern es der Zweck des Schutzes zulässt.
Ist das Schutzgebiet für die Öffentlichkeit freigegeben, darf also von der Allgemeinheit betreten werden, gibt es bestimmte Verhaltensregeln, die im Einzelnen von Schutzgebiet zu Schutzgebiet abweichen können.
Für alle Naturschutzgebiete gelten folgende Verhaltensregeln
- immer auf den gekennzeichneten Wegen bleiben
- keine Pflanzen und Pilze pflücken oder ausgraben
- keine Tiere stören
- Müll wieder mit nach Hause nehmen
- nirgendwo außerhalb von gekennzeichneten Plätzen rasten oder picknicken
- nicht mit dem Auto, Moped, Quad etc. in das Naturschutzgebiet hineinfahren
- nicht in Gewässern baden, tauchen oder mit dem Boot fahren
Wie du einfach selbst aktiv etwas zum Naturschutz beitragen kannst, erfährst du auf den Seiten von BUND und NABU.
Hunde in Naturschutzgebieten
Grundsätzlich dürfen Hunde in ein Gebiet, das unter Naturschutz steht, mitgenommen werden, wenn dies für die Öffentlichkeit freigegeben ist. Allerdings müssen die Vierbeiner an der kurzen Leine gehalten werden, damit sie keine Tiere aufscheuchen oder diese bei der Brut oder Aufzucht der Jungen stören. Nur in wenigen Naturschutzgebieten ist das Mitführen von Hunden gänzlich untersagt. Deshalb achtet bitte unbedingt auf die Ausschilderungen vor Ort. Und: Sammelt auch die Hinterlassenschaften eures Hundes in einem Kotbeutel und entsorgt ihn in der Mülltonne.
Und was ist dann noch erlaubt?
Man könnte vor lauter Verboten meinen, dass sich Wanderer und Spaziergänger nur noch schweigend und auf Zehenspitzen bewegen dürften. Aber stört es Reh, Specht oder Biber wirklich, wenn Menschen Krach machen?
Die meisten Geräusche, die vom Menschen selbst verursacht werden, wie lautes Trampeln, Lachen, Singen oder intensive Unterhaltungen, sind ja nicht gleich im ganzen Wald zu hören, sondern kommen nur aus einer Richtung. Das signalisiert den Tieren, dass die Menschen eigentlich keine Gefahr darstellen, da sich ihre Fressfeinde auf Beutezug leise verhalten.
Spaß und Spiel in Feld und Wald
Natürlich dürfen auch Kinder ihren Spaß haben und herumtollen, allerdings solltet ihr unbedingt darauf achten, dass sie den Weg nicht verlassen und nicht laut schreiend hinter Vögeln und anderen Tieren herlaufen. Wenn sie natürlich Tiere beobachten möchten, sollten sie sich ruhig verhalten, denn sonst machen sie sich schnell aus dem Staub.
Wenn ihr euch ein wenig ausruhen oder ein kleines Picknick veranstalten möchtet, geht das auch. Allerdings nicht einfach irgendwo auf der Wiese. Genau deshalb sind auf den meisten Wanderwegen in regelmäßigen Abständen Bänke aufgestellt, häufig auch wirklich schön gelegene Picknickbereiche mit Tischen und Bänken.
Unterschiede zwischen den verschiedenen Schutzgebieten
In Deutschland gibt es jede Menge verschiedener Schutzgebiete. Den strengsten Regelungen sind Nationalparks und Naturschutzgebiete (NSG) unterworfen. Diese Verbote gelten jedoch nicht gleichermaßen für alle unter Schutz gestellten Gebiete. Die Besonderheiten sind manchmal nicht ganz so geläufig, deshalb in aller Kürze ein paar Worte zu den einzelnen Naturschutzgebieten hier bei uns:
Nationalparks
Dem strengsten Schutzstatus unterliegen die Nationalparks. In Deutschland gibt es ganze 16 an der Zahl. Auf den meisten Flächen in Nationalparks darf der Mensch überhaupt nicht eingreifen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Natur nach ihren ganz eigenen Gesetzen und Dynamiken entwickeln kann. Tieren und Pflanzen stehen großflächige Rückzugsgebiete zur Verfügung, was die natürliche Artenvielfalt fördert.
In den Kernzonen greift der Mensch nicht mehr in das natürliche Geschehen ein und die Natur darf einfach nur Natur sein. Und weil das mit gewissen Gefahren verbunden ist, wie beispielsweise mit herabstürzenden Ästen, umfallenden Bäumen oder abgehenden Steigen und Berghängen, ist auch immer das Betreten der Kernzone verboten. Bitte haltet euch unbedingt an diese Regelungen!
Naturschutzgebiete
Neben den Nationalparks unterliegen Naturschutzgebiete den striktesten Bestimmungen. Jegliche Veränderung, die den Lebensraum von wildlebenden Pflanzen und Tieren angeht, ist strengstens untersagt. Eine Nutzung ist nur dann erlaubt, wenn sie das Schutzziel nicht gefährdet.
Naturparks und Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Im Gegensatz zu den anderen Schutzgebieten ist in Naturparks und Landschaftsschutzgebieten eine Nutzung durch die Landwirtschaft oder auch durch den Tourismus nicht nur möglich, sondern in vielen Fällen auch bewusst gewollt. Denn sie bewahren und entwickeln Kulturlandschaften und dienen der Erholung. In dieser großen Naturschutzgebietsklasse ist es das Ziel, Tourismus und Naturschutz in Einklang zu bringen.
In Deutschland sind zur Zeit 106 Gebiete als Naturpark ausgewiesen, davon sind alleine 19 Naturparks in Bayern. Die Gesamtfläche aller Naturparke beträgt fast 30 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands.
Flora-Fauna-Habitate und Vogelschutzgebiete
Beide Schutzgebiete gehören zum europäischen Schutzprojekt Natura 2000, sind somit länderübergreifende Schutzgebiete. Wenn es die lokalen Regelungen zulassen, dürfen sich Menschen in ihnen aufhalten und diese nutzen. Was im Einzelnen erlaubt ist, erklärt euch die Beschilderung. Generell gelten aber oben genannte Regeln.
Biosphärenreservate
Auch für Biosphärenreservate gelten neben den nationalen auch internationale Verordnungen. Biosphärenreservate gelten als Modellregionen für das Zusammenleben zwischen Mensch und Natur. Unter Schutz stehen hier vor allem Kulturlandschaften und solche Arten- und Biotopevielfalten, die durch den Menschen geprägt oder gar durch sein Dazutun entstanden sind. Die Landschaften sind sehr abwechslungsreich und in der regel eher kleinräumig mit kleinen Wäldern, Mooren oder auch Trocken- und Feuchtwiesen.
Es gilt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den natürlichen und den gesellschaftlichen Prozessen und Nachhaltigkeit zu schaffen. Darüber, was im jeweiligen Biosphärenreservat erlaubt und verboten ist, informieren die lokalen Hinweisschilder.